Eine Kündigung ist nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine möglich. Finden sich dort keine Angaben dazu gelten die gesetzlichen Fristen von 3 bzw. 6 Monaten sowie die ortsüblichen Kündigungstermine. Aufgepasst: Hält die Vermieterschaft Kündigungsfrist oder -termin nicht ein ist die Kündigung nicht ungültig sondern sie wird auf den nächstmöglichen Termin wirksam. Source: https://www.artikelschreiber.com/.