Beispielsweise könnte ein Transporteur der bisher noch keine Luftfracht transportieren darf sich hier erste Informationen verschaffen wie er sein Geschäftsgebiet entsprechend erweitern kann. Aus diesem Grund müssen im Rahmen der Luftsicherheit also sowohl die Passagiere und ihr Gepäck als auch separat ins Flugzeug verladene Luftfracht kontrolliert werden. Um diese Fracht überhaupt mit dem Flugzeug exportieren zu dürfen müsste der Hersteller also bei jeder Lieferung einen externen Dienstleister damit beauftragen die gesetzlich vorgeschriebene Frachtkontrolle durchzuführen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.