Doch welche Rechte haben Kund:innen wenn der Hersteller nicht wie vereinbart liefert oder die bestellte Ausstattung nicht mehr verfügbar ist? Sobald das Schreiben beim Händler eintrifft besteht Lieferverzug: Erfolgt die Lieferung des Neufahrzeugs innerhalb der Nachfrist nicht ist es nun möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wurde vorab ein verbindlicher Liefertermin für den Neuwagen festgelegt kann die Nachfrist bereits unmittelbar nach Verstreichen dieses Termins gesetzt werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.