Das Öffnen und Schließen von Türen sowie die Benutzung des Treppenhauses gehören zum Alltag und sind von allen Bewohnern zu tolerieren – sofern der dabei entstehende Lärm nicht vermeidbar ist. Bund Länder und Gemeinden haben jedoch rechtliche Grundlagen geschaffen welche es Mietern ermöglichen gegen unverhältnismäßige Ruhestörungen im Treppenhaus vorzugehen. Zeigen sich die Lärmverursacher nach einem Gespräch oder Aushang im Treppenhaus uneinsichtig und besteht die Lärmbelästigung weiterhin sollten betroffene Mieter ihren Vermieter informieren. Source: https://www.artikelschreiber.com/.