Fällt dem Arbeitnehmer am 31.3.2013 ein dass er so schnell wie möglich das Arbeitsverhältnis beenden will dann muss noch an diesem Tag die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen damit am 30.4.2013 der letzte Arbeitstag ist. Achtung: Ist eine Klausel im Arbeitsvertrag vorhanden wie die hier dargestellte unter 6) ist es möglich dass sich die Kündigungsfrist verlängert hat nämlich auf die Frist die für den Arbeitgeber gilt. Sollte ein Arbeitgeber hier nicht sorgfältig gearbeitet haben stellt sich immer die Frage welche Frist denn nun gilt die nach dem Arbeitsvertrag oder die nach dem Tarifvertrag. Source: https://www.artikelschreiber.com/.