eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers mit dem Ziel ein Arbeitsverhältnis auch gegen den Willen der Vertragspartei zu beenden. Dieser gilt als zugegangen zu dem Zeitpunkt zu dem üblicherweise mit der Leerung des Hausbriefkastens durch den Kündigungsempfänger zu rechnen ist. Darauf ist vermerkt wann der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat (= Beleg vor Arbeitsgericht). Source: https://www.artikelschreiber.com/.