Waren Sie bisher privat gegen Krankheit versichert und möchten es auch bleiben wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen - dann können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Dafür benötigen Sie Nachweise darüber dass Sie: in den letzten fünf Jahren vor Beginn des Arbeitslosengeldbezuges durch die Agentur für Arbeit nicht gesetzlich krankenversichert waren. Waren Sie privat krankenversichert bevor Sie Bürgergeld erhalten haben dann tritt keine Versicherungspflicht ein. Source: https://www.artikelschreiber.com/.