Richter Gröschel argumentierte als Dienststellenleiter hätte der Oberstaatsanwalt die Pflicht gehabt die Kosten für Sachverständigengutachten so gering wie möglich zu halten. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe in diversen Regressverfahren gegen Oberstaatsanwalt B. Bescheide über die Feststellung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Dienstpflichtverletzungen erlassen sagte eine Sprecherin des hessischen Justizministeriums. Verteidigung will Revision einlegen Ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vorgeht werde noch geprüft sagte Oberstaatsanwalt Michael Loer. Source: https://www.artikelschreiber.com/.