Aus diesem Grund ist jedes Fahrzeug mit diversen Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet die nicht nur dem Fahrer selbst sondern auch anderen Verkehrsteilnehmern dazu dienen sollen die Straße vor sich und den Verkehr besser überblicken zu können. - Fahrtrichtungsanzeiger: Auch „Blinker“ genannt leuchten orange und sorgen dafür dass andere Verkehrsteilnehmer wissen in welche Richtung Sie fahren oder abbiegen wollen bzw. wann Sie zum Überholen ausscheren. Das Nebelschlusslicht oder auch die Nebelschlussleuchte darf nur angeschaltet werden wenn die Sichtverhältnisse bei Nebel sehr schlecht sind Ihre Sicht also weniger als 50 m beträgt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.