Gerade Unternehmen die ohne große Investitionen auskommen und Jahresumsätze von weniger als 22.000 Euro zu erwarten haben profitieren von einem geringeren Verwaltungsaufwand und dem Wegfallen der Umsatzsteuer. Damit sind sie natürlich auch davon befreit den Vorsteueranteil aus allen Eingangsrechnungen und Einkaufs-Quittungen zu ermitteln die Umsatzsteuervoranmeldung über die errechnete „Zahllast“ – also die Umsatzsteuereinnahmen minus der gezahlten Vorsteuern – ans Finanzamt zu schicken und diese unaufgefordert zu begleichen. Die mit der Kleinunternehmerregelung verbundenen Nachteile lassen sich in drei Blöcken zusammenfassen: - Perspektive: Entwickelt sich das Unternehmen positiv müssen Kleinunternehmer irgendwann zur Regelbesteuerung übergehen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.