Fazit: GKV im Vorteil Das erwartet Sie hier Was zu tun ist wenn das Kind von berufstätigen Eltern krank wird und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in diesem Fall haben. Gehaltsfortzahlung und Kinderkrankengeld Laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Arbeitgeber verpflichtet das Gehalt weiterzuzahlen wenn das Kind des Arbeitnehmers krank ist und alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wenn es scheinbar der einfachere Weg ist sollten sich Eltern nicht dazu hinreißen lassen gegenüber dem Arbeitgeber zu behaupten selbst krank zu sein wenn eigentlich das Kind erkrankt ist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.