Die Partnerorganisation vereinnahmt die Schutzgebühr muss sie aber auch im Falle der Rückgabe des Hundes innerhalb von zwei Jahren an den Übernehmer erstatten. Außerdem müssen durch den Verein ausnahmslos ALLE in einem Zeitrahmen bis zu 2 Jahren nach der Vermittlung angefallenen Kosten z.B. Tierarztkosten an den Übernehmer erstattet werden. Rundum: Wir können keine Hunde mehr nach Österreich vermitteln weil wir den Bedingungen die daran geknüpft sind nicht gerecht werden können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.