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Keine Pflicht zur Gesundschreibung nach Krankheit


Bescheinigung vom Kinderarzt über die gesundheitliche Eignung des Kindes


Wie sollen sich Eltern verhalten, wenn laut Betreuungsvertrag eine Gesundschreibung gefordert wird, laut KiFöG aber nicht?Die generelle Verpflichtung in Betreuungsverträgen oder Satzungen, dass nach einer Erkrankung eines Kindes eine Gesundschreibung vorzulegen ist, widerspricht dem Willen des Gesetzgebers.


Verpflichtung zur Gesundschreibung nach Krankheit des Kindes ist mit der Änderung des KiFöG LSA zum 01.08.2013 abgeschafft.


Zusammenfassung:    Die Streichung dieser Regelung im KiFöG bedeutet für Eltern, daß sie nach einer Erkrankung prinzipiell kein Attest des Arztes in der Einrichtung vorlegen müssen, damit das Kind wieder betreut wird. Die Begründung für die Streichung (Gesetzentwurf der Landesregierung – Landtagsdrucksache 6/1258) lautet wie folgt: „zu §18 Medizinische Betreuung Die Aufhebung von Absatz 1 Satz 2 erfolgt auf Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Aktualisierung vom 03.11.2014: Der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und Kinderarzt Dr. Fegeler hat ein Interview über den (Un-)Sinn von Gesundschreibungen (www.onmeda.de) aus medizinischer Sicht gegeben.



Keine Pflicht zur Gesundschreibung nach Krankheit: Ein Blick auf die ärztliche Bescheinigung für Kinder


Wenn es um die Gesundheit unserer Kinder geht, sind wir als Eltern oft besorgt. Eine häufige Frage, die sich viele Eltern stellen, ist: Braucht mein Kind ein ärztliches Attest, um in die Kita zurückzukehren? In der Schweiz, insbesondere in Basel, gibt es klare Regelungen und Empfehlungen, die wir näher betrachten sollten.




Die rechtlichen Grundlagen


In der Schweiz ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder nach einer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen, um in die Kita zurückzukehren. Dies gilt insbesondere für leichte Erkrankungen wie Erkältungen oder Magen-Darm-Infekte. Laut einer Umfrage des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums aus dem Jahr 2021 gaben 72% der befragten Eltern an, dass sie keine Bescheinigung für notwendig halten, solange das Kind symptomfrei ist.





Wann ist ein ärztliches Attest sinnvoll?


Obwohl es keine Pflicht gibt, kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, ein ärztliches Attest einzuholen. Beispielsweise:



  • Bei schweren Erkrankungen wie Pneumonie oder Asthma.

  • Wenn das Kind länger als zwei Wochen krank war.

  • Bei ansteckenden Krankheiten wie Masern oder Windpocken.


In solchen Fällen kann eine ärztliche Bescheinigung nicht nur für die Kita wichtig sein, sondern auch für die eigene Sicherheit der anderen Kinder.





Die Kosten und Formalitäten


Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung variieren je nach Arzt und Region. In Basel liegen die Kosten für ein einfaches Attest zwischen 20 und 50 CHF. Es ist ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt. In vielen Fällen sind diese Bescheinigungen auch als "Kita Tauglichkeitsbescheinigung" bekannt und können in verschiedenen Vorlagen angefordert werden.





Praktische Tipps für Eltern


Hier sind einige nützliche Tipps für Eltern, die eine ärztliche Bescheinigung für ihre Kinder benötigen:



  1. Frühzeitig einen Termin vereinbaren: Wenn Sie wissen, dass Ihr Kind krank ist und möglicherweise ein Attest benötigt, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin beim Kinderarzt.

  2. Gesundheitsdaten bereithalten: Halten Sie alle relevanten Informationen über die Krankheit Ihres Kindes bereit, um dem Arzt zu helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

  3. Kita kontaktieren: Klären Sie im Voraus mit der Kita ab, welche Informationen auf dem Attest erforderlich sind.





Fallstudie: Ein Beispiel aus Basel


Ein Beispiel aus Basel zeigt, wie wichtig eine klare Kommunikation zwischen Eltern und Kitas ist. Die Familie Müller hatte ihr Kind aufgrund einer Erkältung zu Hause gelassen. Als das Kind symptomfrei war, wollte die Kita dennoch eine Bescheinigung sehen. Die Eltern waren unsicher und suchten Rat beim Kinderarzt. Dieser stellte fest, dass ein Attest nicht notwendig war und informierte die Kita über die geltenden Richtlinien. Dies führte zu einer positiven Klärung und einem besseren Verständnis zwischen den Eltern und der Einrichtung.





Fazit: Ein gesundes Gleichgewicht finden


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests nach einer Krankheit gibt. Dennoch kann es in bestimmten Situationen sinnvoll sein, eine solche Bescheinigung zu beantragen. Eltern sollten sich über die spezifischen Anforderungen ihrer Kita informieren und im Zweifelsfall den Rat eines Arztes einholen. Letztendlich geht es darum, das Wohl des Kindes und das seiner Mitschüler zu gewährleisten.





Wichtige Ressourcen


Für weitere Informationen können folgende Ressourcen hilfreich sein:






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Keine Pflicht zur Gesundschreibung nach Krankheit
Bildbeschreibung: Verpflichtung zur Gesundschreibung nach Krankheit des Kindes ist mit der Änderung des KiFöG LSA zum 01.08.2013 abgeschafft.


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