Die Streichung dieser Regelung im KiFöG bedeutet für Eltern daß sie nach einer Erkrankung prinzipiell kein Attest des Arztes in der Einrichtung vorlegen müssen damit das Kind wieder betreut wird. Die Begründung für die Streichung (Gesetzentwurf der Landesregierung – Landtagsdrucksache 6/1258) lautet wie folgt: „zu §18 Medizinische Betreuung Die Aufhebung von Absatz 1 Satz 2 erfolgt auf Hinweis der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Aktualisierung vom 03.11.2014: Der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und Kinderarzt Dr. Fegeler hat ein Interview über den (Un-)Sinn von Gesundschreibungen (www.onmeda.de) aus medizinischer Sicht gegeben. Source: https://www.artikelschreiber.com/.