Systemversagen Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden ist Ihre GKV nicht in der Lage diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Generell gilt in diesem Zusammenhang allerdings dass der Patient beim Kostenerstattungsverfahren belegen muss dass er sich vergeblich bemüht hat einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz zu finden. Günstig ist es wenn der Patient zudem nachweisen kann dass er sich auch an die Termin-Servicestellen gewandt hat und diese ihm keinen zeitnahen Termin für eine Sprechstunde vermitteln konnten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.