Impressum auf Webseiten und Anforderungen bei den Pflichtangaben Die Regelungen zur Impressumspflicht sind in Deutschland im Medienstaatsvertrag (M StV) und im Telemediengesetz (TMG) festgelegt. Das TMG und die DSGVO schreiben die folgenden Pflichtangaben vor: Name und Anschrift des Anbieters E-Mail-Adresse und Telefonnummer Vertretungsberechtigter Handelsregister-Nummer (falls vorhanden) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) Zuständige Aufsichtsbehörde Registergericht Registernummer Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (bei journalistisch-redaktionellen Inhalten) Gegebenenfalls die Berufsbezeichnung sowie die Kammer der der Anbieter angehört Je nach Art der Website können noch weitere Angaben erforderlich sein. Auch Webseiten die ausschließlich journalistisch-redaktionelle Inhalte anbieten sind von der Impressumspflicht ausgenommen sofern sie den Vorgaben des Medienstaatsvertrags entsprechen (siehe unten). Source: https://www.artikelschreiber.com/.