Prüfung der Position Heizungswartung ist Bestandteil der Nebenkostenprüfung.Jetzt Nebenkostenabrechnung prüfen lassen »Die Kosten für die Wartung einer Gastherme einer Etagenheizung eines Boilers oder anderen Heizungsanlagen können laut der Betriebskostenverordnung grundsätzlich als Betriebskosten eingestuft werden. Daher raten wir genau zu überprüfen welche Kosten der Wartung in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden und ob diese an anderer Stelle bereits berechnet wurden. Reparaturen und Instandhaltung muss der Vermieter gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV tragen nur Wartungskosten sind auf den Mieter unter gewissen Umständen umlegbar. Source: https://www.artikelschreiber.com/.