Welche Regelungen das HWG genau vorsieht was in der Werbung für Arzneimittel erlaubt ist und ob es sich um eine Straftat handelt wenn gegen die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes verstoßen wird können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Unter anderem gehören folgende Angaben dazu: Name der Firma Sitz des Unternehmens Arzneimittelbezeichnung Zusammensetzung des Arzneimittels Anwendungsgebiete Gegenanzeigen Nebenwirkungen Warnhinweise (falls diese vorgeschrieben sind) Hinweis dass es sich um ein verschreibungspflichtiges Mittel handelt (falls dem so ist) In § 4 HWG Absatz 3 findet sich außerdem eine Erklärung zur anfangs genannten Formulierung: Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben.“ Übrigens: Dem Heilmittelwerbegesetz zufolge dürfen Medizinprodukte oder Arzneimittel die verschreibungspflichtig sind ausschließlich in Fachkreisen beworben werden. sie sich um Produkte dreht die keine Wirkung haben haben sie sich überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtet richtet in der Packungsbeilage für andere medizinische Produkte oder Arzneimittel geworben wird geworben wird sie sich auf Fernbehandlungen bezieht bezieht keine wissenschaftlichen Zeugnisse oder Gutachten vorliegen vorliegen es sich um verschreibungspflichtige Mittel handelt handelt Aussagen getroffen werden die den Eindruck vermitteln der Körper würde geschädigt wenn das Medikament nicht verwendet wird Krankengeschichten missbräuchlich verwendet werden und daraus eine falsche Selbstdiagnose resultiert resultiert sie durch eine bildliche Darstellung erfolgt die suggeriert dass der Körper aufgrund einer Krankheit oder der Wirkung eines Arzneimittels schädliche Veränderungen erfährt erfährt sie im Zuge von Werbevorträgen stattfindet bei denen es sich außerdem um Verkaufsveranstaltungen handelt bzw. Adressen der Verbraucher gesammelt werden sollen stattfindet bei denen es sich außerdem um handelt bzw. Adressen der Verbraucher gesammelt werden sollen sie durch Preisausschreiben Rabattaktionen Gutscheine oder Geschenke erfolgt die mehr als 1 Euro wert sind erfolgt die mehr als 1 Euro wert sind der Wettbewerbs- und Werbecharakter verschleiert wird verschleiert wird versprochen wird die Krankheit zu heilen oder oder diese der Täuschung des Verbrauchers dient und ihn durch unwahre Aussagen in die Irre führt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.