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Hegepflicht und -recht


Schonzeiten, raubfische, hegepflicht, vom, fischereiverein




Metakey Beschreibung des Artikels:     Schonzeiten raubfische, hegepflicht vom fischereiverein, natürliche bestandsvermwhrung, hohe Kosten durch besatzmaßnahmen


Zusammenfassung:    Aus dem Fettgedruckten ergibt sich logisch, dass der Erlaubnisinhaber sich auf den Fischfang zu beschränken hat und ihm keine Hegemaßnahmen nach eigenem Gusto zustehen, da diese nur dem Inhaber des Fischereirechts erlaubt sind. Harald hat - sein Posting in dem anderen Thread betreffend- danach recht, weil zumindest in NRW, aber auch anderswo zwischen Fischereirecht und Fischereierlaubnis ein rechtlicher Unterschied besteht. (2) Das Fischereirecht verpflichtet zur Erhaltung, Förderung und Hege eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt.


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    

  1. Wie sieht es denn in den anderen Bundesländern aus?





Zusammenfassung: Schonzeiten, Hegepflicht und Herausforderungen bei Raubfischen


Schonzeiten für Raubfische dienen dem Schutz der Arten während ihrer Laichzeit und sind in den Landesfischereiverordnungen klar geregelt. Die Hegepflicht von Fischereivereinen verpflichtet diese, den Fischbestand nachhaltig zu pflegen und zu fördern – eine Aufgabe, die oft komplex ist. Dabei spielt die natürliche Bestandsvermehrung eine zentrale Rolle, denn ein ausgewogenes Ökosystem sorgt langfristig für stabile Fischpopulationen. Allerdings entstehen durch Besatzmaßnahmen häufig hohe Kosten, die viele Vereine vor finanzielle Herausforderungen stellen. Gerade in Regionen wie Nordrhein-Westfalen ist das Gleichgewicht zwischen Schutz, Nutzung und Aufwand ein immer wieder diskutiertes Thema.


In diesem Artikel erfahren Sie, warum Schonzeiten wichtig sind, wie die Hegepflicht umgesetzt wird und warum natürliche Vermehrung oft effektiver ist als teurer Besatz. Außerdem werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen und die Situation in verschiedenen Bundesländern mit Fokus auf NRW. Wer sich fürs Angeln interessiert oder Mitglied in einem Fischereiverein ist, bekommt hier eine klare Übersicht und praktische Einblicke.





Warum Schonzeiten für Raubfische unverzichtbar sind


Schonzeiten schützen Raubfische vor allem während ihrer Fortpflanzungsphase. Ohne diesen Schutz werden die Laichbestände gefährdet, was sich langfristig negativ auf den Bestand auswirkt. In NRW gelten Schonzeiten beispielsweise für Hechte, Zander und Welse – typische Raubfische in unseren Gewässern. Während dieser Zeit darf nicht gefischt werden.


Das Ziel: Den Fischen die Chance geben, sich erfolgreich zu vermehren. Gerade Raubfische brauchen ungestörte Laichplätze und Ruhephasen. Wird in diesen Phasen gefischt, kann das gravierende Folgen für das ökologische Gleichgewicht haben – und damit auch für uns Angler.



Die Hegepflicht vom Fischereiverein: Verantwortung über den Fang hinaus


Fischereivereine tragen eine gesetzliche Hegepflicht. Das bedeutet, sie müssen nicht nur das Angeln ermöglichen, sondern auch aktiv zum Erhalt und zur Förderung der Fischbestände beitragen. Dazu zählen Maßnahmen wie das Gewässerschutzmanagement, Überwachung der Wasserqualität oder eben Besatzarbeiten.


Der Unterschied zwischen Fischereirecht und Fischereierlaubnis ist dabei wichtig: Nur Eigentümer des Fischereirechts dürfen Hegemaßnahmen selbst durchführen. Wer eine Erlaubnis zum Angeln besitzt, darf zwar fangen, aber keine Bestandsregulierungen eigenständig vornehmen.



Natürliche Bestandsvermehrung: Der beste Schutz für gesunde Gewässer


Natürliche Vermehrung ist nachhaltiger als Besatz. Sie sorgt langfristig für stabile Populationen ohne den Aufwand, ständig neue Fische einzusetzen. Gute Wasserqualität, intakte Lebensräume und Schutz der Laichgebiete sind dabei Grundvoraussetzungen.


Viele Vereine in NRW setzen daher auf naturnahe Maßnahmen: Verbesserung der Uferstrukturen oder Renaturierung von Seitenarmen helfen den Fischen ganz natürlich, sich auszubreiten. Denn künstlicher Besatz bringt oft nur kurzfristige Erfolge und kostet vor allem viel Geld.



Hohe Kosten durch Besatzmaßnahmen: Eine finanzielle Belastung für Vereine


Besatzmaßnahmen sind teuer. Junge Raubfische müssen gezüchtet oder gekauft und dann in die Gewässer eingesetzt werden. Dazu kommen Transportkosten, Personaleinsatz und manchmal auch Genehmigungen oder Monitoring.


Viele ehrenamtlich geführte Vereine in NRW kämpfen mit knappem Budget – gerade bei großen Seen oder Flüssen steigen die Aufwände schnell. Zusätzlich besteht das Risiko, dass besetzte Fische keine hohe Überlebensrate haben oder das Gleichgewicht im Gewässer stören.



Warum setzen Vereine trotzdem auf Besatz?



  • Ausgleich nach starken Fischverlusten (z. B. durch Hochwasser oder Krankheiten)

  • Erhalt von Artenvielfalt bei überfischten Gewässern

  • Sicherung der Angelmöglichkeiten trotz wechselnder Umweltbedingungen




Rechtliche Grundlagen in NRW und im Vergleich zu anderen Bundesländern


In Nordrhein-Westfalen regelt das Landesfischereigesetz die Schonzeiten und Hegepflicht sehr klar. Die Verordnungen legen fest:



  • Schonzeiten: Zeiträume pro Art, während derer nicht gefischt werden darf

  • Hegeziele: Erhaltung eines ökologisch ausgewogenen Fischbestandes

  • Anforderungen an Besatzmaßnahmen: Genehmigungspflicht sowie Artenschutzkriterien


Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen, unterscheiden sich jedoch teilweise im Detail – etwa bei der Länge der Schonzeiten oder bei der erlaubten Besatzmenge. Bayern legt beispielsweise besonderen Wert auf naturnahe Gewässerentwicklung, während einige norddeutsche Länder mehr auf Besatz setzen.



Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?


Viele Fischer aus Hinterdegenberg fragen sich oft: „Wie machen das eigentlich andere?“ In Bayern sind die Hege- und Schonzeitregelungen ähnlich streng wie in NRW – hier spielt vor allem die naturnahe Gewässerpflege eine große Rolle. In Niedersachsen hingegen ist der Besatz eher verbreitet, um stark belastete Gewässer zu stabilisieren.




Praktische Tipps für Angler und Vereine in Hinterdegenberg & Umgebung


Wenn Sie Mitglied eines Fischereivereins sind oder selbst angeln möchten, helfen diese Hinweise weiter:



  1. Kennen Sie die Schonzeiten: Halten Sie sich unbedingt an die vorgegebenen Fristen – das schützt Ihre Lieblingsfische.

  2. Beteiligen Sie sich an Hege-Aktionen: Oft sind Helfer willkommen bei Uferreinigung oder Habitatverbesserungen.

  3. Achten Sie auf Gewässerqualität: Melden Sie Probleme wie Verschmutzungen oder veränderte Wasserstände frühzeitig an den Verein.

  4. Sprechen Sie mit Ihrem Verein über den Besatz: Fragen Sie nach den Kosten und wie nachhaltig die Maßnahmen sind.

  5. Lernen Sie über natürliche Vermehrung: Je besser Sie wissen, wie Fische leben, desto mehr können Sie zum Schutz beitragen.



In Hinterdegenberg gibt es übrigens regelmäßige Treffen und Vorträge rund ums Angeln – perfekt für Austausch mit erfahrenen Anglern und Fachleuten aus der Region Niederbayern.




Schlussgedanken: Balance zwischen Schutz und Nutzung finden


Sowohl Schonzeiten als auch die Hegepflicht sind unerlässlich für gesunde Fischbestände – insbesondere bei Raubfischen, deren Rolle im Ökosystem nicht zu unterschätzen ist. Natürliche Vermehrung sollte Priorität haben; sie schont Ressourcen und bewahrt das Gleichgewicht.


Trotz hoher Kosten bleiben Besatzmaßnahmen manchmal unvermeidlich – dann sollten diese sorgfältig geplant werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Vereinen und Anglern schafft hier die besten Voraussetzungen.



Wissen Sie was? So ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Gewässern macht nicht nur Spaß – er sichert auch zukünftigen Generationen unvergessliche Naturerlebnisse am Wasser!
















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Videobeschreibung: Try Not To Laugh Challenge! 😂 Funniest Fails of the Week | 2023


Hegepflicht und -recht
Bildbeschreibung: Schonzeiten raubfische, hegepflicht vom fischereiverein, natürliche bestandsvermwhrung, hohe Kosten durch besatzmaßnahmen


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