Egal ob Ex- oder gegenwärtiger Ehemann: Beschädigung fremder Sachen ist immer strafbar (§303 StGB Sachbeschädigung) zudem begründet sie Schadensersatzansprüche gegen den Täter. Dabei kommt es ausschließlich auf das Eigentum an den Sachen an eventuelle Ausgleichsforderungen des Ehemannes (Zugewinn) sind da nicht relevant. nicht so leicht darlegen denn die kann beiden gehören auch wenn sie in ihrem Haus eingebaut ist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.