Leider gibt es keinen konkreten Versicherungsschutz der speziell für Tierhalter vorgesehen ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts springt dagegen ein wenn Tiere z.B. aus dem Viehanhänger entkommen und einen Verkehrsunfall verursachen. Kommt dabei zum Beispiel der Pkw eines Dritten zu Schaden können Landwirte die Rechnung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einreichen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.