Der Betrieb hat den Gast bzw. Kunde bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. Wird ein Gast bzw. Kunde positiv auf Corona getestet ist der Betrieb dazu verpflichtet die Daten auf einem sicheren Übertragungsweg an die Gesundheitsämter zu übermitteln. Die Gesundheitsämter bekommen damit die Möglichkeit schnelle und effektive Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Ausbruchs zu ergreifen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.