Solche Daten sind: - Aufzeichnungen und Bücher - Lageberichte - Inventare - Jahresabschlüsse - Eröffnungsbilanzen - Organisationspapiere sowie Arbeitsanweisungen - Geschäftliche Briefe und Mails - Bestellungen - Rechnungen - Reklamationen - Zahlungseingänge - Kaufverträge Ein Unternehmer handelt GoBD-konform wenn er über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungsfristen hinweg die in den GoBD verankerten Ordnungsvorschriften sicherstellen kann. Die Verfahrensdokumentation umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: - Entstehung der Informationen - Indizierung - Verarbeitung - Speicherung - Wiederfinden - Maschinelle Auswertbarkeit - Datensicherung gegen Verlust und Verfälschung - Reproduktion - Den Prozess selbst (also die Art und Weise wie Dokumente und Belege erfasst verarbeitet und aufbewahrt werden) - Die eingesetzten IT-Systeme (z. Stoßen die Prüfer bei Ihrem Rechnungswesen auf Mängel und finden Sie weitere Indizien für fehlerhafte Aufzeichnungen müssen Sie je nach Ausmaß und Tatbestand mit folgenden steuerlichen Konsequenzen rechnen: - Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn - Steuernachzahlungen - Festsetzung von Nachzahlungszinsen - Meldung des Unternehmens an die Strafsachen- und Bußgeldstelle im Finanzamt Allein der Verstoß gegen die GoBD führt jedoch keine Strafe direkt mit sich. Source: https://www.artikelschreiber.com/.