Wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen und der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf erfolgt müssen Sie Einkommenssteuer auf die Verkaufssumme zahlen. Wenn die verkaufte Immobilie allerdings zu Ihrem Betriebsvermögen zählt ist die sogenannte Spekulationsfrist von bis zu zehn Jahren ungültig und es werden zusätzliche Steuern auf den Verkaufsgewinn fällig. Sollten Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft liegt für das Finanzamt keine private Vermögensverwaltung sondern gewerblicher Grundstückshandel nach der sogenannten Drei-Objekt-Grenze vor. Source: https://www.artikelschreiber.com/.