Dabei sind folgende Kosten zu übernehmen: Fahrt bzw. Transport von und zur Werkstatt Arbeits- und Materialkosten ggf. Schadenersatz sofern der Mangel schuldhaft verursacht wurde Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die durchgeführten Arbeiten allerdings vom Kunden oder der Kundin selbst getragen werden – auch wenn diese nicht erfolgreich waren: Die Werkstatt hat bei der Fehlersuche mit der wahrscheinlichsten Ursache begonnen (also bei einem augenscheinlich defekten Auspuff nicht mit der Überprüfung des Blinkers begonnen). Die Arbeiten waren nach den Regeln der Kraftfahrzeugtechnik zur Eingrenzung bzw. Behebung des Fehlers erforderlich. Source: https://www.artikelschreiber.com/.