Spätestens vor der 2. besuchten Chorprobe entscheidet eine Eignungsprüfung in Zusammenarbeit von Vorstand und künstlerischem Leiter/Stimmbildner über die Eignung des Bewerbers sowie über seine Einstufung in eine der Stimmgruppen. Der Vorstand beschließt in Konsultation mit dem künstlerischen Leiter und/oder Stimmbildner über die Aufnahme des Bewerbers als Mitglied bzw. über eine mögliche Verlängerung der Probezeit. Eine derartige Mitgliedschaft kommt auch dann zustande wenn ein aktives singendes Mitglied die Veränderung seines Mitgliedsstatus selbst beantragt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.