Das soziale Netzwerk Linked In darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert mit denen Nutzer:innen der Nachverfolgung („Tracking“) ihres Surfverhaltens per Browsereinstellung widersprechen. „Webseitenbetreiber müssen dieses Signal respektieren.“ Widerspruch gegen Tracking ignoriert Internetsurfer:innen können über ihren Browser einstellen dass die besuchten Webseiten ein „Do-Not-Track“ (DNT)-Signal erhalten. Somit können auch gegen den Willen der Nutzer:innen personenbezogene Daten wie die IP-Adresse und Informationen über die Nutzung der Webseite etwa für Analyse- und Marketingzwecke ausgewertet werden auch von Drittanbietern. Source: https://www.artikelschreiber.com/.