Früher konnte man davon ausgehen dass eine solche Zustellung fehlerhaft ist und die Frist nicht zu laufen beginnt. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Notierung des Zustellungsdatums führt zumindest im Straf-und Ordnungswidrigkeitenrecht weder zur Unwirksamkeit der Zustellung noch dazu dass die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt wird. Im Falle einer Zustellung ohne Datumsvermerk bei dem der Einwurf nicht mehr nachvollzogen werden kann sollte vorsorglich die sog. Source: https://www.artikelschreiber.com/.