Dienstleistungen und Infos Der Bau einer Gehwegüberfahrt ist antragspflichtig gemäß § 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Um eine Gehwegüberfahrt erstellen zu lassen ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Bochum zu stellen. Dazu gehören Herstellung bauliche Unterhaltung sowie gegebenenfalls ein späterer Rückbau und Wiederherstellung des Gehwegs aber auch das Umsetzen von Einbauten zum Beispiel Beleuchtungsmast. Source: https://www.artikelschreiber.com/.