Doch es gibt Grundsätze die Arbeitgeber laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (B AuA) befolgen sollten: Umfang: Dieser hängt davon ab wie Ihr Betrieb arbeitet. Einige bisherige Schutzmaßnahmen: Werdenden oder stillenden Müttern muss es erlaubt sein kurze Pausen einzulegen um sich hinlegen hinsetzen oder ausruhen zu können. Einige durch die Reform hinzugekommene Schutzmaßnahmen: Die berechtigte Personengruppe wurde erweitert sodass das Mutterschutzgesetz nun auch beispielsweise für Schülerinnen Studentinnen und Praktikantinnen gilt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.