Wie aus einem aktuellen Anerkenntnisurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervorgeht wurde einem Geldhaus untersagt einem Verbraucher die Kündigung seines Girokontos anzukündigen wenn er auf einer Rückerstattung zu Unrecht verlangter Entgelte bestehe (Az. Zudem muss das Institut bestimmte Kunden darüber informieren dass sie eine Rückerstattung verlangen könnten ohne dass die Bank daran die nachteilige Folge einer Kündigung des laufenden Girokontovertragsverhältnisses knüpfen werde. Grundsatzurteil: Erhöhung der Kontoführungsgebühren nur nach expliziter Einwilligung Der BGH hatte am 27.04.2021 entschieden dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.