Schreiben:

Hauptthema und Schwerpunkt des Artikels

Ausrichtung des Textes

Klicken Sie auf den grünen Button mit dem Text "Text generieren!".

Gratis Online Text Generator - Texte & Artikel schreiben ohne Anmeldung

Bitte verlinke unseren kostenlosen Dienst für mehr Sichtbarkeit: Jetzt verlinken

Hilf' ArtikelSchreiber.com indem Du einen kostenlosen Link zu uns setzt:


Inhaltsverzeichnis

Fertigstellung deines individuellen Artikels

Downloade deinen Artikel:    
Download als HTML Datei
Download als PDF Datei

Artikel-Qualität: 6/10


Gastkolumne


Thema: datenschutzrechtliche Einwilligung Eigentümer. Der Verwalter möchte, dass ich eine datenschutzrechtliche Einwilligung des Eigentümers habe. Frage: Wenn ich eine Einwilligung unterschreibe, was passiert? Was der Verwalter ohne mich alles na




Metakey Beschreibung des Artikels:     Unternehmensversicherungen von Pantaenius Mittelstand Bauunternehmen Real Estate Wohnungswirtschaft Logistik Hafen- Wassersportwirtschaft


Zusammenfassung:    In einem Zeitalter, in dem Nachrichten, Berichterstattungen, Filme, Serien und Musik aus aller Welt über Smartphones, Tablets, Fernseher und kleinen intelligenten sprechenden Boxen gestreamt werden können, erscheint die Parabolantenne plötzlich ziemlich oldschool. Denn im Mietrecht ist das ganz einfach: Hat die Wohnung einen Mangel, der den Gebrauch nicht unerheblich beeinträchtigt, besteht per Gesetz das Recht, die monatlichen Zahlungen gegenüber dem Vermieter zu kürzen. Der offensichtlich irritierte Eigentümer hatte jedoch Recht, wie das Landgericht München mit Urteil vom 5. Mai 2017 feststellte (36 T 6636/179): Eine ordnungsgemäße Ladung zur Eigentümerversammlung kann nur durch den jeweils bestellten Verwalter oder (in dem Fall noch nicht vorhandenen) Verwaltungsbeirat erfolgen.


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    

  1. Gerade das große Thema rund um Beschlüsse wirft viele Fragen auf: Wann ist ein Beschluss anfechtbar, wann nichtig, und wie lange müssen Eigentümer zittern, wenn sie meinen, einen Punkt durchgesetzt zu haben?
  2. Und wenn nicht?
  3. Doch wo sind die Grenzen einer Pauschale?
  4. Ist es sinnvoll und zulässig, dass sich ein Eigentümer einer gemeinschaftlichen Kostentragungspflicht entziehen kann?
  5. Was für einen gilt, sollte auch für andere oder gar alle gelten: Welchen Eindruck macht aber eine größere Wohnanlage, wenn sich jeder seine persönliche Tonne bereitstellt?
  6. Muss der Eigentümer trotz Einreichung der Klage Zahlungen leisten?
  7. Warum zahlt er dann eigentlich mehr für den Garten als sie?
  8. Ein Brief von der Behörde und gleich stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen?
  9. „Vielleicht lassen sich die Kosten ja auf alle Eigentümer verteilen?
  10. Kreativ ist diese Lösung auf jeden Fall, doch entspricht sie auch dem Gesetz?
  11. Aber was ist schon ein Schlafzimmer gegen ein gemeinschaftliches Treppenhaus, bei dessen Fenster alle mitreden wollen?
  12. Doch darf jeder Eigentümer in seiner Eigentumswohnung ohne Zustimmung der anderen für kühle Luft sorgen?
  13. Doch liegt in diesem Fall denn eine Erhöhung des Gebrauchswertes oder eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse vor?
  14. Vielleicht eine 90 Jahre alte Roteiche – oder eben keine 90 Jahre alte Roteiche?
  15. Die davor auftretende Frage: Mit welchen Mehrheiten sind derartige Maßnahmen zu beschließen?
  16. Aber darf denn im Keller auch gewohnt werden?
  17. Es ist die alte Frage: Was gehört denn nun wem, und wer hat eigentlich den (größten) Nutzen davon?
  18. Aber wie nah in der Nähe?
  19. Aber eine Imbissbude?
  20. Müssen diese Eigentümer nun nochmals in die Tasche greifen, nur damit alle Wohnungen über einheitliche Geräte verfügen?
  21. EigentümerlisteDatenschutz und soWer schreibt denn heute noch Briefe?
  22. „Wofür zahle ich denn jeden Monat Hausgeld, wenn meine Wohnungen sozusagen kaputt sind?
  23. Und schon gibt es einen weiteren Streitpunkt: Was ist im Protokoll aufzuführen, und was nicht?
  24. Gerade das große Thema rund um Beschlüsse wirft viele Fragen auf: Wann ist ein Beschluss anfechtbar, wann nichtig, und wie lange müssen Eigentümer zittern, wenn sie meinen, einen Punkt durchgesetzt zu haben?
  25. Und wenn nicht?
  26. Doch wo sind die Grenzen einer Pauschale?
  27. Ist es sinnvoll und zulässig, dass sich ein Eigentümer einer gemeinschaftlichen Kostentragungspflicht entziehen kann?
  28. Was für einen gilt, sollte auch für andere oder gar alle gelten: Welchen Eindruck macht aber eine größere Wohnanlage, wenn sich jeder seine persönliche Tonne bereitstellt?
  29. Muss der Eigentümer trotz Einreichung der Klage Zahlungen leisten?
  30. Warum zahlt er dann eigentlich mehr für den Garten als sie?
  31. Ein Brief von der Behörde und gleich stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen?
  32. „Vielleicht lassen sich die Kosten ja auf alle Eigentümer verteilen?
  33. Kreativ ist diese Lösung auf jeden Fall, doch entspricht sie auch dem Gesetz?
  34. Aber was ist schon ein Schlafzimmer gegen ein gemeinschaftliches Treppenhaus, bei dessen Fenster alle mitreden wollen?
  35. Doch darf jeder Eigentümer in seiner Eigentumswohnung ohne Zustimmung der anderen für kühle Luft sorgen?
  36. Doch liegt in diesem Fall denn eine Erhöhung des Gebrauchswertes oder eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse vor?
  37. Vielleicht eine 90 Jahre alte Roteiche – oder eben keine 90 Jahre alte Roteiche?
  38. Die davor auftretende Frage: Mit welchen Mehrheiten sind derartige Maßnahmen zu beschließen?
  39. Aber darf denn im Keller auch gewohnt werden?
  40. Es ist die alte Frage: Was gehört denn nun wem, und wer hat eigentlich den (größten) Nutzen davon?
  41. Aber wie nah in der Nähe?
  42. Aber eine Imbissbude?
  43. Müssen diese Eigentümer nun nochmals in die Tasche greifen, nur damit alle Wohnungen über einheitliche Geräte verfügen?
  44. „Wofür zahle ich denn jeden Monat Hausgeld, wenn meine Wohnungen sozusagen kaputt sind?
  45. Und schon gibt es einen weiteren Streitpunkt: Was ist im Protokoll aufzuführen, und was nicht?




TL;DR: Datenschutzrechtliche Einwilligung bei Hausverwaltungen


Die datenschutzrechtliche Einwilligung ist ein wichtiges Dokument zwischen Eigentümern und Hausverwaltungen. Sie erlaubt es dem Verwalter, persönliche Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten und weiterzugeben, sofern notwendig. Ohne diese Zustimmung könnten bestimmte Verwaltungsaufgaben erschwert oder gar unmöglich werden. Allerdings sollten Sie genau prüfen, wofür die Einwilligung verwendet wird und sicherstellen, dass alle Angaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein Verwalter darf ohne Einwilligung keine sensiblen Daten weitergeben – dafür sorgen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).





Was ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung?


Die datenschutzrechtliche Einwilligung ist eine Zustimmungserklärung, die es der Hausverwaltung erlaubt, personenbezogene Daten von Eigentümern oder Mietern zu verarbeiten. Dies umfasst Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und finanzielle Informationen, die für die Verwaltung des Objekts notwendig sind. Gemäß der DSGVO müssen solche Einwilligungen ausdrücklich, freiwillig und informiert erteilt werden.





Warum fordert der Verwalter diese Einwilligung?


Hausverwaltungen benötigen personenbezogene Daten, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen. Dazu gehören:



  • Kommunikation: Kontaktaufnahme bei wichtigen Anliegen.

  • Buchhaltung: Abrechnung von Hausgeld und Nebenkosten.

  • Rechtliche Prozesse: Zusammenarbeit mit Anwälten oder Behörden.


Ohne Ihre Zustimmung ist der Verwalter stark eingeschränkt und darf keine personenbezogenen Daten speichern oder weitergeben, was die Verwaltung erheblich behindern könnte.





Welche Rechte haben Eigentümer?


Als Eigentümer behalten Sie auch nach Unterzeichnung einer Einwilligung wichtige Rechte. Einige davon sind:



  • Auskunftsrecht: Sie können jederzeit anfragen, welche Daten verarbeitet werden.

  • Widerrufsrecht: Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

  • Zweckbindung: Ihre Daten dürfen nur für die angegebenen Zwecke genutzt werden.


Lassen Sie sich immer genau erklären, wofür Ihre Daten verwendet werden und welche Konsequenzen eine Weigerung haben könnte.





Was passiert bei Nichtunterzeichnung?


Falls Sie die Einwilligung verweigern, kann dies folgende Konsequenzen haben:



  • Eingeschränkte Kommunikation: Der Verwalter kann Sie nicht direkt kontaktieren.

  • Verzögerungen: Abrechnungen oder Beschlussfassungen könnten länger dauern.

  • Mögliche rechtliche Konflikte: In einigen Fällen könnte ein Gericht klären müssen, ob die verweigerte Einwilligung den Verwaltungsbetrieb behindert.


Trotzdem: Ohne Ihre Zustimmung darf der Verwalter keine sensiblen Daten verwenden. Alle weiteren Schritte bedürfen einer rechtlichen Grundlage wie im WEG festgelegt.





Tipps zur sicheren Einwilligung


Bevor Sie eine datenschutzrechtliche Einwilligung unterzeichnen:



  1. Prüfen Sie den genauen Zweck der Einwilligung und lassen Sie sich diesen schriftlich bestätigen.

  2. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechte als Eigentümer klar erklärt sind.

  3. Holen Sie bei Unsicherheit rechtlichen Rat ein, etwa bei einem Fachanwalt für Miet- oder Datenschutzrecht.





Fazit


Die datenschutzrechtliche Einwilligung ist ein unverzichtbares Element in der Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Hausverwaltungen. Sie schafft eine rechtliche Basis für den Austausch und die Verarbeitung von Daten. Gleichzeitig ist sie kein Freifahrtschein: Der Umfang der Nutzung bleibt strikt geregelt. Daher sollten Eigentümer genau prüfen, um welche Daten es geht und wie sie verwendet werden. Überlegen Sie sorgfältig, bevor Sie unterschreiben – auch wenn Ihr Verwalter drängt.



Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite unter
Gastkolumne zur Wohnungswirtschaft.




Youtube Video


Videobeschreibung: Try Not To Laugh Challenge! 😂 Funniest Fails of the Week | 2023


Gastkolumne
Bildbeschreibung: Unternehmensversicherungen von Pantaenius Mittelstand Bauunternehmen Real Estate Wohnungswirtschaft Logistik Hafen- Wassersportwirtschaft


Social Media Tags:    

  • #Beschluss
  • #Wohnung
  • #Eigentümergemeinschaft
  • #Weg
  • #Wohnungseigentumsgesetz
  • #Gemeinschaft
  • #Fall
  • #Landgericht
  • #Versammlung
  • #Urteil
  • #Verwalter
  • #Eigentümer
  • #BGH
  • #Gericht


Inhaltsbezogene Links:    

  1. Die Hausverwaltung einer WEG und der Datenschutz
  2. Darauf müssen Verwalter beim Eigentümerwechsel achten
  3. FAQ DSGVO (Teil 2) WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
  4. Was darf der Verwalter ohne Beschluss beauftragen ...
  5. Wer darf an einer Eigentümerversammlung teilnehmen?

   


Erstelle ähnliche Artikel:    


Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Was darf die Hausverwaltung nicht? - Sie darf keine Geschäfte zu ihrem eigenen Vorteil durchführen oder ohne Zustimmung der Eigentümer wichtige Entscheidungen treffen. Eine Hausverwaltung darf weder Kredite im Namen der Eigentümergemeinschaft aufnehmen noch das Konto überziehen oder Grundstücksgeschäfte eigenständig tätigen.

  • Was darf der Wegverwalter entscheiden, ohne die Eigentümer zu fragen? - Der Verwalter ist gegenüber Dritten der unbeschränkte Vertreter der Gemeinschaft. Der Verwalter kann in eigener Verantwortung und ohne einen Beschluss der Eigentümerversammlung die Entscheidung über Maßnahmen, wie Reparaturen und kleinere Anschaffungen, treffen.

  • Ist es der Hausverwaltung erlaubt, persönliche Daten weiterzugeben? - Nach vorheriger Zustimmung des Mieters ist es der Hausverwaltung erlaubt, personenbezogene Daten weiterzugeben. Dabei kann Einwilligung für einen konkreten Fall erteilt werden oder es kann eine General-Einwilligung eingeholt werden.

  • Wann ist eine Einwilligung wirksam beim Dsgvo? - DSGVO Einwilligung 7 DSGVO festgehalten und in Erwägungsgrund 32 weiter spezifiziert. Diese muss freiwillig, für einen konkreten Fall, nach ausreichender Information des Betroffenen und unmissverständlich abgegeben werden. Damit eine Einwilligung freiwillig ist, muss der Betroffenen eine echte Wahl haben.


Datum der Veröffentlichung:


Teile die Botschaft! Teile diesen Artikel in den sozialen Medien:    


Autor:    


Helfen Sie anderen, uns zu finden: Teilen Sie unseren Link!

Bitte verlinke uns: Jetzt verlinken


Melde dich zum kostenlosen ArtikelSchreiber Newsletter an!
Mehr Werbeumsätze pro Monat? Selbstständiges Business? Finanziell frei werden? Erfahre hier wie!

Mit deiner geschäftlichen Email Adresse anmelden und erfahren wie: