In einem Zeitalter in dem Nachrichten Berichterstattungen Filme Serien und Musik aus aller Welt über Smartphones Tablets Fernseher und kleinen intelligenten sprechenden Boxen gestreamt werden können erscheint die Parabolantenne plötzlich ziemlich oldschool. Denn im Mietrecht ist das ganz einfach: Hat die Wohnung einen Mangel der den Gebrauch nicht unerheblich beeinträchtigt besteht per Gesetz das Recht die monatlichen Zahlungen gegenüber dem Vermieter zu kürzen. Der offensichtlich irritierte Eigentümer hatte jedoch Recht wie das Landgericht München mit Urteil vom 5. Mai 2017 feststellte (36 T 6636/179): Eine ordnungsgemäße Ladung zur Eigentümerversammlung kann nur durch den jeweils bestellten Verwalter oder (in dem Fall noch nicht vorhandenen) Verwaltungsbeirat erfolgen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.