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Garantie für die Laufleistung eines Gebrauchtwagens


Anschreiben für eine Laufleistungsgarantie




Metakey Beschreibung des Artikels:     LG Oldenburg 9 O 300515 Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, der dem Käufer eine bestimmte Laufleistung zusichert, übernimmt eine Garantie.


Zusammenfassung:    Denn der Erklärungswert der – auf beiden Exemplaren des Kaufvertrags – eingetragenen Laufleistung von 160.000 km unter der Angabe „Der Verkäufer sichert Folgendes zu (nicht Zutreffendes bitte streichen):“ ist eindeutig und für jedermann als Zusicherung eben dieser Eigenschaft zu verstehen. Dabei kommt es – wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat – nicht entscheidend darauf an, ob die genannte Angabe zur Gesamtfahrleistung zusätzlich handschriftlich angekreuzt war oder – wie der Beklagte geltend macht – jedenfalls in seinem Exemplar ein entsprechendes Kreuz fehlt. Eine Zusicherung bzw. Garantie könnte allerdings wohl nur verneint werden, wenn der Beklagte bei Abschluss des Kaufvertrages deutlich gemacht hat, dass er – entgegen der ausdrücklichen Erklärung der Vertragsurkunde – für die im Vertrag genannte Laufleistung nicht einstehen wolle (vgl. dazu BGH, Urt.


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    

  1. Interessiert?
  2. Interessiert?


Zusammenfassung: Wichtige Infos zur Laufleistungsgarantie bei Gebrauchtwagen

Die Laufleistungsgarantie ist ein zentraler Punkt beim Kauf von Gebrauchtwagen. Sie sichert dem Käufer zu, dass das Fahrzeug eine bestimmte Kilometerzahl ohne größere Schäden oder Mängel fährt. Verkäufer übernehmen damit eine verbindliche Zusicherung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Oft stellt sich die Frage: Wie schreibt man ein perfektes Anschreiben für die Laufleistungsgarantie? Hier sind klare Formulierungen entscheidend, die Laufleistung genau benennen und eine Rechtsgrundlage schaffen. Das Landgericht Oldenburg und der Bundesgerichtshof (BGH) haben mehrfach betont, dass solche Zusicherungen verbindlich sind, wenn sie im Kaufvertrag festgehalten sind.

In Karlsruhe und Umgebung können Käufer mit einer solchen Garantie wesentlich sicherer in den Autokauf gehen – vor allem weil hier traditionell viel Wert auf rechtliche Absicherung gelegt wird. Zudem klaffen oft Erwartungen und Realität bei der Gesamtfahrleistung auseinander, was zu Ärger führen kann. Ein sorgfältig formuliertes Anschreiben hilft, Missverständnisse zu vermeiden und Ansprüche klarzustellen.

Laufleistungsgarantie verstehen: Was steckt dahinter?

Die Laufleistungsgarantie ist mehr als nur ein Versprechen. Sie verpflichtet den Verkäufer, dass das Fahrzeug eine bestimmte Kilometerzahl erreicht oder nicht überschreitet, ohne dass versteckte Mängel auftreten. Anders als die gesetzliche Gewährleistung bietet sie oft einen zusätzlichen Schutz und eine konkretere Zusicherung.

Das kennen viele: Man kauft einen Gebrauchtwagen mit dem Versprechen „maximal 160.000 km“ auf dem Tacho. Doch was passiert, wenn diese Zahl nicht stimmt? Dann gibt es meist Streit um Schadensersatz oder Rückabwicklung. Hier greift die Laufleistungsgarantie als schriftlicher Beleg.

  • Gesetzliche Grundlage: Laut BGB ist eine solche Garantie eine zusätzliche vertragliche Verpflichtung, die über die übliche Gewährleistung hinausgehen kann.
  • BGH-Urteile: Das Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass klare Zusicherungen zur Laufleistung als Garantiezusagen zu werten sind.
  • Praxisbeispiel: LG Oldenburg erkannte eine Garantie an, weil der Verkäufer im Kaufvertrag ausdrücklich die Laufleistung zusicherte (Az. 9 O 300515).

Gerade in Baden-Württemberg, wo viele Menschen Wert auf Qualität und Rechtssicherheit legen, sollte man beim Kauf auf solche Zusagen achten – gerade auch bei Fahrzeugen aus der Region Karlsruhe.

So schreibst du ein wirksames Anschreiben für eine Laufleistungsgarantie

Ein Anschreiben für eine Laufleistungsgarantie muss klar und rechtlich sicher formuliert sein, damit es im Streitfall Bestand hat. Dabei gilt:

  • Eindeutige Formulierung: Nenne die genaue Kilometerzahl, auf die sich die Garantie bezieht (z.B. „Der Verkäufer sichert zu, dass das Fahrzeug eine Gesamtfahrleistung von maximal 160.000 km hat“).
  • Vertragsbezug: Verweise auf den Kaufvertrag und ggf. spezifische Klauseln oder Anhänge.
  • Zuständigkeiten benennen: Gib an, wer im Garantiefall Ansprechpartner ist (Verkäufer oder Händler).
  • Dauer & Umfang: Falls relevant, definiere die Zeitspanne der Garantie (z.B. „1 Jahr Garantie Gebrauchtwagen“) und welche Schäden abgedeckt sind.
  • Zweck & Grenzen erklären: Was passiert bei Vertragsbruch? Zum Beispiel: „Bei Überschreitung der Kilometerzahl kann der Käufer Schadenersatz verlangen.“

Ein Beispiel für den Einstieg eines solchen Anschreibens kann so aussehen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir Ihnen schriftlich die Laufleistungsgarantie für das von Ihnen erworbene Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen XYZ123. Die Gesamtfahrleistung beträgt maximal 160.000 km und wird von uns garantiert...“

Wichtig: Das Anschreiben sollte stets individuell angepasst werden – es ersetzt keine umfassende rechtliche Beratung, kann aber viel Klarheit schaffen.

Gesetzliche Garantie versus Gewährleistung: Was gilt wann?

Kurz gesagt: Die gesetzliche Gewährleistung schützt Käufer vor versteckten Mängeln und gilt mindestens zwei Jahre bei Neuwagen – bei Gebrauchtwagen oft nur ein Jahr oder noch kürzer.

Laufleistungsgarantien sind oft freiwillige Leistungen vom Händler oder Verkäufer und gehen über diese Gewährleistung hinaus. Viele Käufer fragen sich:

  • Wie lange ist die gesetzliche Garantie? Gesetzlich gibt es keine „Garantie“, sondern Gewährleistungsfristen: 2 Jahre bei Neuwagen, meist 1 Jahr bei Gebrauchtwagen.
  • Was deckt gebrauchtwagen-garantie ab? Neben Motor und Getriebe oft auch weitere Bauteile – je nach Vertrag unterschiedlich.
  • Können Händler Gewährleistungsansprüche nach 6 Monaten verweigern? Nein, nur in bestimmten Fällen; oft versuchen Händler aber trotzdem diese Fristen einzuschränken.

Hier finden Sie weitere Details zum Thema Gewährleistungen und Garantien beim Gebrauchtwagenkauf.

Praxis-Tipps für dein Anschreiben zur Laufleistungsgarantie

Das Anschreiben soll Vertrauen schaffen – gleichzeitig aber auch juristisch wasserdicht sein. Hier einige Tipps aus eigener Erfahrung:

  • Klarer Betreff: Zum Beispiel „Laufleistungsgarantie für den Kaufvertrag vom [Datum]“
  • Eindeutige Sprache: Keine schwammigen Formulierungen wie „ca.“ oder „ungefähr“ nutzen.
  • Zustimmung beider Parteien: Das Schreiben sollte idealerweise von beiden Seiten unterzeichnet sein – so vermeidet man später Streit über den Inhalt.
  • Anlagen beifügen: Kopien des Kaufvertrags oder Prüfberichte gehören dazu.
  • Nutzung von Standardvorlagen mit Vorsicht: Persönlich angepasst wirkt das Anschreiben deutlich seriöser.

Egal ob Privatverkauf oder Händler: Eine klare schriftliche Fixierung der Laufleistung schützt dich vor bösen Überraschungen – gerade hier in der Region Karlsruhe wissen viele Käufer diesen Schutz zu schätzen.

Was tun bei Streit um die Laufleistungsgarantie?

Dazu gibt es leider immer wieder Fälle: Die tatsächliche Kilometerzahl stimmt nicht mit der vereinbarten überein, und der Verkäufer verweigert einen Schadensersatz oder Rücktritt.

Ein paar Schritte können helfen:

  1. Dokumente prüfen: Kaufvertrag, TÜV-Berichte, Serviceheft genau anschauen.
  2. Anschreiben zur Laufleistungsgarantie bereithalten: Als Beweis für die zugesicherte Kilometerzahl.
  3. Anwalt kontaktieren: Vor allem bei größeren Streitwerten in Karlsruhe gibt es spezialisierte Fachanwälte für Kauf- und Vertragsrecht.
  4. Mediation versuchen: Oft hilft ein Gespräch mehr als langwierige Prozesse.
  5. Blick auf Urteile werfen: Etwa das oben genannte BGH-Urteil stärkt deine Position deutlich.

Der Ärger mit falscher Laufleistung kennt leider fast jeder Käufer irgendwann mal – aber wer gut vorbereitet ist, hat bessere Karten im Umgang damit.

Regionaler Bezug: Warum Karlsruhe wichtige Rolle spielt

Baden-Württemberg und speziell Karlsruhe stehen ganz oben, wenn es um hohe Qualitätsstandards beim Autokauf geht. Auch hier sind viele Verbraucher sehr gut informiert – das spürt man deutlich im Markt.

Käufer in Karlsruhe profitieren von einem dichten Netz an Fachanwälten, unabhängigen Gutachtern und regionalen Verbraucherzentralen. Diese Unterstützung ist Gold wert bei Streit um Laufleistungsangaben oder Garantieforderungen.

Zudem veranstalten lokale Händler regelmäßig Informationsabende rund ums Thema Garantie & Gewährleistung – ideal für jeden, der sich vor dem Kauf absichern will.

Hier geht’s zur Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit weiteren Tipps zum Gebrauchtwagenkauf.

FAQ: Häufige Fragen zur Laufleistungsgarantie beim Gebrauchtwagen

1. Was bedeutet eigentlich „Laufleistungsgarantie“?
Das ist ein Versprechen des Verkäufers, dass das Auto eine bestimmte Kilometerzahl nicht überschreitet oder problemlos erreicht - rechtlich bindend als eigene Garantie neben der Gewährleistung.
2. Wie lange gilt so eine Garantie?
Dauer und Umfang können variieren – häufig wird eine Frist von 1 Jahr verwendet, aber auch kürzere oder längere Perioden sind möglich und müssen im Vertrag stehen.
3. Was passiert, wenn das Auto mehr Kilometer hat als zugesagt?
Käufer können Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern das klar im Anschreiben geregelt ist oder gesetzliche Ansprüche greifen.
4. Kann ich nach Ablauf der Garantie trotzdem reklamieren?
Möglicherweise ja - insbesondere wenn sich herausstellt, dass Mängel bereits bei Kauf bestanden (Gewährleistungsrecht). Die gesetzliche Frist ist jedoch zeitlich begrenzt.
5. Wie schreibe ich am besten so ein Anschreiben?
Sachlich und klar - Angaben zur genauen Laufleistung nennen, Dauer der Garantie definieren und am besten beide Parteien unterschreiben lassen. Muster gibt es online bei Fachportalen wie autokaufrecht.info.

Schlusswort: Mit klarem Anschreiben entspannt zum Gebrauchtwagen

Sich auf eine Laufleistungsgarantie verlassen zu können ist heutzutage wichtiger denn je – auch wenn viele denken, dass gerade beim Gebrauchten alles ein wenig „glitschiger“ läuft. Ein genaues und gut formuliertes Anschreiben schafft Vertrauen auf beiden Seiten und bereitet den Weg für einen fairen Autokauf ohne spätere Überraschungen.

Dazu gehört nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Mut zur Klarheit und offene Kommunikation. Gerade in Karlsruhe profitieren Käufer davon – denn wer gut vorbereitet ist, spart Nerven und Geld. Und das fühlt sich am Ende einfach besser an.


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Garantie für die Laufleistung eines Gebrauchtwagens
Bildbeschreibung: LG Oldenburg 9 O 300515 Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, der dem Käufer eine bestimmte Laufleistung zusichert, übernimmt eine Garantie.


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  1. Garantie für die Laufleistung eines Gebrauchtwagens
  2. Gebrauchtwagenkauf - Mängelhaftung und Gewährleistung
  3. Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz
  4. Gewährleistung fürs Auto beim Händler: Was fällt darunter?
  5. Gebrauchtwagenverkauf: Haftung des Verkäufers bei ...

   


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Wie mache ich einen Garantieanspruch geltend? - Wenn ein Verbraucher Anspruch auf Gewährleistung geltend machen möchte, sollte er sich an den Verkäufer wenden und ihm den Mangel mitteilen. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit, das Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten.

  • Wie kann ich Gewährleistungsansprüche durchsetzen? - Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen Um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, sollte der Käufer zunächst den Mangel unverzüglich nach Entdeckung dem Verkäufer anzeigen (§ 377 HGB). Dies kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

  • Was fällt unter die Händlergewährleistung? - Wer bei einem gewerblichen Händler ein Auto kauft – egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – hat Anspruch auf eine zweijährige gesetzliche Autokauf Gewährleistung. Sämtliche Mängel, die beim Kauf bestanden, aber nicht bekannt waren, werden dadurch abgedeckt.

  • Was ist ein Beispiel für Garantie? - Bei Neuwagen beträgt die Garantie in der Regel zwei bis fünf Jahre. Bei Smartphone-Verträgen beträgt die Garantie zumeist 24 Monate. Bei Küchengeräten beträgt die Garantie zumeist fünf Jahre, bei Waschmaschinen oder Kühlschränken sogar bis zu zehn Jahre. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.


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