- im Kabelnetz: Kabelverteilschrank (KVS-F oder E) - im Freileitungsnetz: je nach Situation Maststützpunkt Dachständer- oder Konsolenstützpunkt Voraussetzung ist das Einverständnis des Hauseigentümers für die Abführung. - auf Basis der in der letzten Verbrauchsperiode bezogenen Energiemenge - unter Berücksichtigung der aktuellen Preise - unter der Annahme dass Verbrauchsgewohnheiten und langjährige Durchschnittstemperaturen gleich bleiben. Die daraus errechneten Energie- bzw. Netzkosten werden entsprechend Ihren gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt und ergeben den monatlichen vierteljährlichen oder halbjährlichen Teilbetrag. Source: https://www.artikelschreiber.com/.