Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung Befähigung und fachlicher Leistung ( Art . Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. Die Frauenbeauftragte achtet insbesondere auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen weibliche Lehrpersonen und Studierende. Source: https://www.artikelschreiber.com/.