Gemäß § 14 Abs. 4 U StG muss eine Rechnung die folgenden Angaben enthalten: Name und Anschrift des Leistungsempfängers und des Leistungserbringers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungserbringers Rechnungsdatum Eine einmalige fortlaufende Rechnungsnummer Umfang der Leistung bzw. Menge und Art der gelieferten Waren Leistungszeitpunkt/-raum Preise nach Steuersätzen und -befreiungen aufgegliedert Preisminderungen die bereits im Vorfeld vereinbart wurden (z. Hinweis auf Kleinunternehmerregelung e-Book: Steuern im Unternehmen Das müssen Sie bei den Unternehmenssteuern beachten Jetzt kostenfrei laden Eine Vereinfachung enthält § 33 U StDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) für eine Kleinbetragsrechnung deren Gesamtbetrag nicht mehr als 250 Euro umfasst. Leidet dieser jedoch unter Arbeitsüberlastung oder befindet sich im Urlaubs- oder Krankenstand kann es durchaus mehrere Wochen dauern bis eine Rechnung ausgeglichen wird. Source: https://www.artikelschreiber.com/.