Demnach gilt bei Arbeitnehmerkündigung: Verlangen Arbeitnehmende für ihre Restferien eine Auszahlung der Ferientage muss der Arbeitgeber also nicht auf diese Forderung eingehen. Ferienanspruch bei Kündigung abgelten lassen Im Grundsatz gilt: Ferien dürfen nie mit Geldzahlungen durch den Arbeitgeber abgegolten werden ( Art. Können die Ferien nicht mehr in natura bezogen werden weil beispielsweise der Arbeitnehmende die Zeit während der Kündigungsfrist für die Stellensuche benötigt dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen Krankheit oder Unfall erfolgt dann ist eine Auszahlung der Restferien ausnahmsweise gestattet. Source: https://www.artikelschreiber.com/.