Wenn du als Unternehmer oder Selbstständiger eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt hast ist es ratsam sich mit dem Finanzamt auseinander zu setzten um steuerliche Folgen zu vermeiden. Ändert sich durch den Fehler die Umsatzsteuer auf der Rechnung so musst du das Finanzamt darüber informieren und eventuell eine entsprechende Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Fazit In jedem Fall ist es ratsam fehlerhafte Rechnungen schnellstmöglich zu korrigieren und das Problem zwischen den Parteien zu klären um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.