Zukünftig erfolgt eine unbefristete Übernahme wenn der Abschluss mit der Note „Befriedigend“ oder besser absolviert wurde sofern dienstlicher / betrieblicher Bedarf besteht und nicht im Einzelfall personenbedingte verhaltensbedingte betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Auszubildende die nicht mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben werden unter den gleichen Voraussetzungen zunächst befristet für zwölf Monate übernommen. Weitere Verbesserungen betreffen etwa Streckenwartinnen und Streckenwarte Bauaufseherinnen und Bauaufseher oder Kolonnenführerinnen und Kolonnenführer für die Heraushebungsmerkmale in die EG 9a bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen geschaffen werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.