Erbe auszahlen lassen (nur Bares ist Wahres) Vorzeitig zu Lebzeiten oder nach dem Erbfall - alle Möglichkeiten Bei einer Erbschaft denkt man häufig an eine schöne Geldzahlung auf das eigene Konto. Gerade bei größeren Familienvermögen geht das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer oft nur dann leer aus wenn die Freiberäge der Kinder bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ausgenutzt werden. Zahlungsaufforderungen gegenüber Miterben oder Pflichtteilszahlungen als enterbtes Kind gegen den Erben sollten stets individuell bzw. individualisiert sein. Source: https://www.artikelschreiber.com/.