Ist ein Vereinsregister nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar können Sie beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) Einsicht nehmen. suchen können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen. Vereinsregister die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.