Sollte dem Landratsamt München bereits ein Einbürgerungsantrag von Ihnen vorliegen können Sie sich bei dringenden Gründen (z.B.: Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit Strafverfahren etc.) an unser Funktionspostfach wenden. - Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger / Schweizer eine Niederlassungserlaubnis oder einen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel - Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit - Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Ausnahmen: - Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 oder Ersteinreise in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten. Von dieser Voraussetzung kann nach Prüfung des Einzelfalles abgesehen werden wenn Sie aus einem nicht von Ihnen zu vertretenden Grund den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.