Dies sind die typischen Situationen die einen Selbstbeleg notwendig machen: - Beleg (Quittung) ist verlegt oder verloren - Nachweis für beleglose Geschäftsausgaben wie Parktickets oder Garderobengebühr auf Messe und sonstige Situation wo es typischerweise keinen Beleg gibt - Einkauf auf Marktplätzen von privat in bar - Trinkgeld während eines Geschäftsessens - Unvollständiger Bewirtungsbeleg - Parken ohne Parkbeleg - Privatübernachtung bezahlt mit Präsent - Fahrt und Reisekosten - Privateinlagen und -entnahmen Wann akzeptieren die Finanzbehörden einen Eigenbeleg? Folgende Angaben verlangt der Fiskus: - Zahlungsempfänger mit vollständiger Anschrift und korrekter Firmierung - Art der Ausgabe (Geschäftsvorfall) - Datum der Aufwendung - Fortlaufende Nummer des Selbstbelegs - Brutto-Zahlungsbetrag - Grund für den Eigenbeleg (genauer gesagt für das Fehlen des Originalbelegs) - Datum und Unterschrift des Unternehmers bzw. eines Bevollmächtigten #2 Eigenbeleg überzeugend dokumentieren Die Finanzbehörden sind beim Thema Ersatzbelege kritisch. Die folgenden Tipps helfen solche Fälle zu dokumentieren: - Screenshot der Verkaufsseite erstellen - Screenshot des Chatverlaufs bzw. der Preisverhandlung um den Preis zu dokumentieren - Die Abholung des Gegenstandes mit Fotos belegen - Bei Barabholungen in der Nähe des Käufers Geld abheben um den Standort des Verkäufers plausibel zu machen Dokumentation bei Geschäftsreisen und Messebesuchen Bei kleineren Messen wird der Eintritt oft in bar bezahlt und es gibt keine ordentliche Rechnung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.