Die elektronische Krankmeldung gilt zwar für alle gesetzlich Krankenversicherten werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Privatärzten Reha-Kliniken Physio- und Psychotherapeuten krankgeschrieben muss die AU weiterhin schriftlich an den Vorgesetzten weitergeleitet werden. Bildrechte: IMAGO / Westend61 Grundsätzlich gilt also: Wer sich krankschreiben lässt muss den Krankenschein weder bei der gesetzlichen Krankenkasse noch beim Arbeitgeber einreichen. Arztpraxen sollen aus diesem Grund vorerst selbst entscheiden ob sie die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber zusätzlich für ihre Patienten ausdrucken um nachträgliche Anfragen und den damit verbundenen Mehraufwand zu vermeiden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.