Darüber hinaus kann bei sämtlichen natürlichen Personen die geschäftlich oder dienstlich auftreten anstelle von Wohnort und Anschrift eine Geschäfts- bzw. Dienstanschrift einschließlich des Ortes angegeben werden § 5 Abs. 1 Satz 5 DO Not n. Sofern die Landesjustizverwaltung dies entsprechend bekanntgemacht hat sind unter Nummer 1 Buchstabe d in einem weiteren Doppelbuchstaben cc alle in den sonstigen Beurkundungen und Beschlüssen enthaltenen Bescheinigungen der Notarin oder des Notars aufzunehmen. Es dürfen ferner nur verwendet werden: 1. blaue oder schwarze Tinte und Farbbänder sofern sie handelsüblich als urkunden- oder dokumentenecht bezeichnet sind 2. blaue oder schwarze Schreibstifte sofern Minen benutzt werden die eine Herkunftsbezeichnung und eine Aufschrift tragen die auf die ISO 12757-2 (Pasten-Kugelschreiber) ISO 14145-2 (Tinten-Roller) oder ISO 27668-2 (Gel-Roller) hinweist 3. in klassischen Verfahren und in schwarzer oder dunkelblauer Druckfarbe hergestellte Drucke des Buch- und Offsetdruckverfahrens 4. in anderen (zum Beispiel elektrografischen oder elektrofotografischen) Verfahren hergestellte Drucke oder Kopien sofern die zur Herstellung benutzte Anlage (zum Beispiel Kopiergeräte Laserdrucker Tintenstrahldrucker) nach einem Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung (PTS) in Heidenau zur Herstellung von Urschriften von Urkunden geeignet ist und soweit Tinten- oder Tonerzubehör verwendet wird das im Prüfzeugnis aufgeführt ist 5. Source: https://www.artikelschreiber.com/.