Bei der Frage ob ein Arbeitgeber seinen Angestellten vertrauen kann geht es eher selten um einen entwendeten Bürobleistift oder das Essen eines übrig gebliebenen Bienenstichs in der Bäckerei. Von Bredow weiß welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind: Telefonaufzeichnung Das private Aufzeichnen oder Mithören von Telefonaten ist ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen nach dem Strafgesetzbuch generell verboten. Damit wäre solch ein heimlich mitgeschnittenes Telefonat ein unzulässiges Beweismittel vor Gericht auch wenn es eindeutig bewiese dass ein Angestellter den Arbeitnehmer zum Beispiel bestohlen hat. Source: https://www.artikelschreiber.com/.