Da diese jedoch zu lange nicht erneuert wurden kam es im April 2018 zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dass die Grundsteuer neu berechnet werden müsse. Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Wohnung ist von der neuen Grundsteuer betroffen und muss bis Ende Januar 2023 den Grundsteuerwertbescheid abgeben. Eigentümer waren dazu verpflichtet im vorgegebenen Zeitrahmen von Anfang Juli bis Ende Januar 2023 einen Grundsteuerwertbescheid (oder auch Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte) abzugeben. Source: https://www.artikelschreiber.com/.