Alle nach dem 08.05.1945 sogenannten „Hoheits“- und Verwaltungsakte „Beschlüsse“ „Urteile“ „Haftbefehle“ „Bußgeld“-/„Steuer-Bescheide“ Hausdurchsuchungen „Beschlagnahmungen“ „Vollstreckungen“ Vollzugsmaßnahmen Pfändungen etc.) waren und sind de jure null und nichtig rechtsungültig rechtsunwirksam und rechtswidrig mithin kriminell und strafbar. Dass das Grundgesetz seit dem dritten Oktober des Jahres 1990 mangels Geltungsbereiche keine Gültigkeit mehr besitzt haben die „Verfassungsrichter“ sicher nur „vergessen“ zu erwähnen. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zivilprozessordnung (ZPO) die Finanzgerichtsordnung (FGO) das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die Strafprozessordnung (STPO) die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) sowie das Einkommen- und Umsatzsteuergesetz sind allesamt ungültig. Source: https://www.artikelschreiber.com/.