Eine Baumfällung muss beantragt werden Welche Richtlinien zur Fällung von Bäumen gelten erklärt der Gartenbau-Experte Sascha Uphaus: „Nadel- oder Laubbäume dürfen ab einem Stammumfang von 80cm nicht gefällt werden. Gemessen wird in einer Höhe von 1m.“ Wenn der zu fällende Baum die genannten Maße besitzt oder überschreitet muss entsprechend der Baumschutzsatzung der Gemeinden eine Fällung beantragt werden. Vor allem bei größeren Bäumen bedarf es nicht nur grundlegender Fachkenntnisse für eine professionelle Baumfällung benötigen Sie außerdem die richtigen Gerätschaften von der Motorsäge über eine passende Hebebühne bis hin zur Schutzkleidung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.