Schreiben:

Hauptthema und Schwerpunkt des Artikels

Ausrichtung des Textes

Klicken Sie auf den grünen Button mit dem Text "Text generieren!".

Gratis Online Text Generator - Texte & Artikel schreiben ohne Anmeldung

Bitte verlinke unseren kostenlosen Dienst für mehr Sichtbarkeit: Jetzt verlinken

Hilf' ArtikelSchreiber.com indem Du einen kostenlosen Link zu uns setzt:


Inhaltsverzeichnis

Fertigstellung deines individuellen Artikels

Downloade deinen Artikel:    
Download als HTML Datei
Download als PDF Datei

Artikel-Qualität: 4/10


Das Lexikon der Wirtschaft


Akzept for Value - Forderungen ausgleichen mit Akzept




Metakey Beschreibung des Artikels:     Zwölf Kapitel geben einen Überblick über wichtige Begriffe der Wirtschaft von A wie Abbuchungsermächtigung bis Z wie Zyklische Werte. 2.750 Sachbegriffe werden kurz und verständlich erläutert.


Zusammenfassung:    Das Lexikon der Wirtschaft | bpb.de - - Abbuchungsermächtigung - ABC-Analyse - Abfindung - Abgabenordnung - Abgabenquote - Abgaben - Abgeld - Abgeltungsteuer - abgestimmte Verhaltensweisen - Ablauforganisation - Ablaufpolitik - Abmahnung - Absatz - Abschluss - Abschöpfungen - Abschreibungen - Abschreibungsfinanzierung - Absetzung für Abnutzung - Abstandszahlungen - Abteilung - Abtretung - Abwertung - Abzahlungsdarlehen - Abzahlungsgeschäft - Abzinsung - Abzüge - Ad-hoc-Publizität - administrative Preise - Änderungskündigung - Äquivalenzprinzip - AGB-Regelungen - Agentur für Arbeit - Agent - Aggregation - Agio - Agrarpolitik - Agrarstaat - Akkordlohn - Akkreditiv - Akkumulation - AKP-Staaten - Aktienanalyse - Aktienarten - Aktienemission - Aktienfonds - Aktiengesellschaft - Aktienindex - Aktienregister - Aktiensplit - Aktienstimmrecht - Aktien - Aktionärsrechte - Aktionär - Aktiva - Aktivgeschäfte - Akzelerationsprinzip - Akzeptkredit - Akzept - Ehegattensplitting - eigene Aktien - Eigenfinanzierung - Eigenheimzulage - Eigenkapital - Eigentumsvorbehalt - Eigentum - Einbruchdiebstahlversicherung - Ein-Euro-Job - einfacher Wirtschaftskreislauf - Einfuhrumsatzsteuer - Einfuhr - Eingangssteuersatz - Eingliederungszuschuss - Eingruppierung - Einheitliches Patentgericht - Einheitskurs - Einheitswert - Einigungsstelle - Einkaufszentrum - Einkauf - Einkommenseffekt - Einkommenselastizität - Einkommenspolitik - Einkommensteuererklärung - Einkommensteuertarif - Einkommensteuer - Einkommensverteilung - Einkommen - Einkünfte - Einlagefazilität - Einlagensicherung - Einlagen - Einlagen - Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Einnahmen - Einschleusungspreis - Einstandspreis - Einstellungsgespräch - Einwegpfandregelung - Einwegverpackung - Einzelfertigung - Einzelhandel - Einzelkosten - Einzelunternehmen - Einzugsermächtigung - eiserner Bestand - Elastizität - E-Learning - Electronic Banking - Electronic Cash - elektronischer Zahlungsverkehr - elektronisches Handelssystem - Elementarversicherung - EL StAM - Elterngeld - Elternzeit - Embargo - Embargo - Emerging Markets - Emissionshandel - Emissionskurs - Emissionsvolumen - Emission - Emittent - emotionale Intelligenz - Energiepolitik - Energiesteuer - Energieverbrauchskennzeichnung - Energiewende - engelsches Gesetz - Enteignung - Entfernungspauschale - Entflechtung - Entgeltersatzleistungen - Entgeltfortzahlung - Entgelttarifvertrag - Entgelt - Entlassung - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Entry Standard - Entscheidung - Entsendegesetz - Entwicklungshilfe - Entwicklungsländer - E-Nummern - Eonia - Erbschaftsteuer - Erfolgsbeteiligung - Erfolg - Erfüllungsort - Ergonomie - erholt - Erholungsurlaub - Erholung - Erinnerungswert - Erlöse - ERP-Sondervermögen - Ersatzinvestitionen - Ersatzkassen - Ersatzzeiten - erster Arbeitsmarkt - erste Wahl - Ertragsgesetz - Ertragsteuern - Ertragswert - Ertrag - erweiterter Wirtschaftskreislauf - Erwerbslosigkeit - Erwerbsminderungsrente - Erwerbspersonenpotenzial - Erwerbspersonen - Erwerbsquote - Erwerbstätige - Erzeugerpreise - Erziehungsfreibetrag - Erziehungsrente - Erziehungszölle - - Jagd- und Fischereisteuer - Jahresabschluss - Jahresarbeitszeit - Jahreseinkommen - Jahresgutachten - Jahresüberschuss - Jahreswirtschaftsbericht - Jobcenter - Jobenrichment - Jobrotation - Jobsharing - Joint Venture - Jugendarbeitslosigkeit - Jugendarbeitsschutzgesetz - Jugend- und Auszubildendenvertretung - junge Aktien - Junkbond - juristische Personen - Just-in-time-Fertigung - - Käufermarkt - Kaffeefahrt - Kaffeesteuer - Kaizen - Kalkulationsverfahren - Kalkulation - kalkulatorische Kosten - Kalte Progression - Kampfpreis - Kapazitätseffekt - Kapazität - Kapazität - Kapitalanlagegesellschaft - Kapitalanlagegesetzbuch - Kapitalanlage - Kapitalbilanz - Kapitalbildung - Kapitaldeckungsverfahren - Kapitalertragsteuer - Kapitalflucht - Kapitalgesellschaft - kapitalintensive Produktion - Kapitalismus - Kapitallebensversicherung - Kapitalmarkt - Kapitalstock - Kapitalveränderung - Kapitalverkehr - Kapitalwahlrecht - Kapital - Kapital - Kartellbehörden - Kartellgesetz - Kartellverbot - Kartell - Kassageschäft - Kassakurs - Kassenbuch - Kassenhaltung - Kasse - Katalogkauf - Kaufhaus - Kaufkraft - Kaufmann - Kaufoptionsschein - Kaufsignal - Kaufvertrag - Kauf - Kaution - Kennzeichnungspflicht - Kernbrennstoffsteuer - Keynesianismus - KfW Bankengruppe - Kfz-Haftpflichtversicherung - Kfz-Kaskoversicherung - Kinderarbeitsschutz - Kinderbetreuungskosten - Kindererziehungszeiten - Kinderfreibetrag - Kindergeld - Kinderlastenausgleich - Kirchensteuer - Klage - klassische Schule der Nationalökonomie - Kleingedrucktes - Knappheit - Knappschaft - Koalitionsfreiheit - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Körperschaftsteuer - Kohäsionsfonds - Kohlepfennig - Kollektivbedürfnisse - Kollektiveigentum - Kollektivismus - Kombilohn - Kommanditgesellschaft auf Aktien - Kommanditgesellschaft - Kommandowirtschaft - Kommissionär - Kommunikationspolitik - Kommunismus - komparative Kosten - Kompensationsgeschäft - Komplementärgüter - Konditionenpolitik - Kondratieff-Zyklen - Konfliktmanagement - Konjunkturausgleichsrücklage - konjunkturelle Arbeitslosigkeit - Konjunkturforschung - Konjunkturindikatoren - Konjunkturpaket - Konjunkturphasen - Konjunkturpolitik - Konjunkturprogramm - Konjunkturrat für die öffentliche Hand - Konjunkturtheorie - Konjunkturzyklus - Konjunktur - Konkurrenz - Konkursausfallgeld - Konkurs - Konsolidierung - Konsortialkredit - Konsortium - Konsumentenkredit - Konsumentenrente - Konsumentenschutz - Konsument - Konsumforschung - Konsumfreiheit - Konsumgütermarkt - Konsumgüter - Konsumgüter - Konsumgutschein - Konsuminflation - Konsumquote - Konsumverzicht - Konsum - Kontingent - Kontoabschluss - Kontoführungsgebühr - Kontokorrentkonto - Kontokorrentkredit - Kontoverfügung - Konto - Kontraktion - Kontrollmitteilung - Konventionalstrafe - Konvergenzkriterien - Konvergenztheorie - Konvertibilität - Konzentrationsprozess - Konzern - Konzertierte Aktion - Kooperation - Korruption - Kostenfunktion - Kosteninflation - Kostenrechnung - Kostensenkungsprogramm - Kostenstellenrechnung - Kostenvoranschlag - Kosten - Kraftfahrtversicherung - Kraftfahrzeugsteuer - Krankengeld - Krankengeld - Krankenhaustagegeld - Krankenkassenwahl - Krankenkassen - Krankenversicherung - Kreditanstalt für Wiederaufbau - Kreditaufnahme - Kreditauskunft - Kreditbanken - Kreditfinanzierung - Kreditinstitute - Kreditkarte - Kreditklemme - Kreditkosten - Kreditlimit - Kreditoren - Kreditsicherheiten - Kreditvermittler - Kreditversicherung - Kreditvertrag - Kreditwesengesetz - Kreditwürdigkeit - Kredit - Kreislaufwirtschaft - Kreuzpreiselastizität - Krise - Kündigungsarten - Kündigungsfristen - Kündigungsgründe - Kündigungsschutz - Kündigung - Kulanz - Kundenkarte - Kundenorientierung - Kundenservice - Kuppelproduktion - Kurs-Cashflow-Verhältnis - Kurs-Gewinn-Verhältnis - Kursgewinn - Kursmakler - Kurspflege - Kursrisiko - Kurstendenzen - Kurswert - Kurszettel - Kurszusätze - Kurs - Kurzarbeitergeld - - Ladenschluss - Länderfinanzausgleich - Ländersteuern - längerfristige Refinanzierungsgeschäfte - Lagebericht - Lager - Laissez-faire - Landesbanken - landwirtschaftliche Krankenkassen - Landwirtschaft - lange Wellen der Konjunktur - Langzeitarbeitslosigkeit - Lastschrift - Laufzeitfonds - Lean Management - Lean Production - Leasing - Lebenshaltung - Lebensmittelrecht - Lebensqualität - Lebensstandard - Lebensversicherung - Leerverkauf - Leibrente - leichter - Leiharbeitnehmer - Leistungen - Leistungsbilanz - Leistungsfähigkeitsprinzip - Leistungsmissbrauch - Leistungswettbewerb - Leitbörse - leitender Angestellter - Leitkurs - Leitungswasserversicherung - Leitwährung - Leitzinssatz - Liberalisierung - Liberalismus - Lieferantenkredit - Lieferbedingungen - Lieferverzug - Limited - Limit - Liquidation - Liquiditätspolitik - Liquidität - Lissabonner Vertrag - Lizenz - Lkw-Maut - Lockvogelangebote - Logistik - Lohnersatzleistungen - Lohnformen - Lohnfortzahlung - Lohnkostenzuschuss - Lohnleitlinien - Lohnnebenkosten - Lohnpfändung - Lohnpolitik - Lohn-Preis-Spirale - Lohnquote - Lohnsteuerkarte - Lohnsteuer - Lohn- und Gehaltsabrechnung - Lohn - Lombardfähigkeit - Lombardpolitik - Lomé-Abkommen - London Stock Exchange - Lorenzkurve - Losgröße - Lotteriesteuer - Luftverkehrsteuer - lustlos - - Maastricht-Vertrag - Made in ... - Maestro-Karte - magisches Viereck - Magnetstreifenkarte - Mahnung - Maklerprovision - Makroökonomie - Management-Buy-out - Managementprinzipien - Management - Manchesterliberalismus - mangelhafte Lieferung - Manteltarifvertrag - Mantel - Markenartikel - Marketing - Marketmaker - Marke - Marktangebot - Marktanteil - marktbeherrschende Unternehmen - Marktformen - Marktforschung - Marktgleichgewicht - Marktkapitalisierung - Marktkonformität - Marktmacht - Marktmechanismus - Marktnachfrage - Marktpreis - Marktsegment - Marktstruktur - Markttransparenz - Markttypen - Marktversagen - Marktwirtschaft - Marktzutrittsschranken - Markt - Markt - Marshallplan - Marxismus - Massenentlassung - Massenfertigung - Materialkosten - Materialwirtschaft - Maximalprinzip


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    


Zusammenfassung: Was bedeutet „Akzept for Value“ und wie funktioniert das Ausgleichen von Forderungen mit Akzept?

Akzept for Value beschreibt eine besondere Form der Schuldentilgung, bei der Forderungen nicht durch klassische Zahlungsmittel wie Bargeld oder Überweisungen beglichen werden, sondern durch ein sogenanntes Akzept. Ein Akzept ist eine Art Zahlungsversprechen – vergleichbar mit einem Wechsel –, das vor allem im Handelsrecht und bei Finanztransaktionen genutzt wird. Es dient dazu, Verbindlichkeiten flexibel zu begleichen und kann besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten oder bei Zahlungsengpässen sinnvoll sein.

Der Begriff gewinnt in Deutschland besonders dann an Bedeutung, wenn Unternehmen oder öffentliche Stellen im Kontext von Lieferungen und Leistungen Forderungen ausgleichen möchten. Gerade angesichts aktuell steigender Inflation, wirtschaftlicher Unsicherheiten und komplexer regulatorischer Anforderungen (beispielsweise durch IFRS 9 im Rechnungswesen) bieten Akzepte flexible Möglichkeiten zur Abwicklung von Verbindlichkeiten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Akzepte funktionieren, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche Vorteile sich für Unternehmen und Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern, speziell Freudenberg, daraus ergeben. Außerdem geben wir einen Überblick zu relevanten Themen wie der Wertberichtigung von Forderungen nach IFRS 9, um Ihnen ein umfassendes Bild zu vermitteln.

Was ist ein Akzept? – Definition und Funktionsweise

Ein Akzept ist im Grunde ein schriftliches Zahlungsversprechen. Genauer gesagt handelt es sich um die ausdrückliche Annahme eines Wechsels durch den Bezogenen (Akzeptant). Das bedeutet: Der Schuldner akzeptiert die Forderung auf einen bestimmten Betrag zu einem definierten Termin.

Im Vergleich zur sofortigen Zahlung schafft ein Akzept Flexibilität – Zahlungen können terminiert werden, ohne dass sofort liquide Mittel fließen müssen. Dieses Instrument wird häufig im Warenhandel oder in der Absicherung von Krediten verwendet.

Wichtig ist: Für den Empfänger des Akzepts stellt es eine vertraglich bindende Verpflichtung dar. Er kann also sicher sein, dass ihm das Geld zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt wird, andernfalls steht ihm die Möglichkeit offen, das Akzept gegebenenfalls weiterzugeben oder gerichtlich durchzusetzen.

„Akzept for Value“ – Was steckt hinter dem Begriff?

Der Ausdruck „Akzept for Value“ bedeutet, dass eine Forderung durch das Akzept auf ihren Wert hin beglichen wird – sprich: Das Akzept ersetzt die bisherige Forderung in voller Höhe. Im Gegensatz zur einfachen Anerkennung einer Schuld steht hier der Wertausgleich im Vordergrund.

Dieser Mechanismus ist besonders interessant bei:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Handelsgeschäften zwischen Unternehmen (B2B)
  • Zahlungsverzögerungen infolge wirtschaftlicher Schwankungen (z.B. Inflation)

Dadurch entsteht für beide Seiten eine gewisse Planungssicherheit. Der Gläubiger erhält ein rechtlich gesichertes Zahlungsversprechen, und der Schuldner kann seine Liquidität besser steuern.

Rechtliche Grundlagen: Wie ist das Ausgleichen von Forderungen mit Akzept geregelt?

Das Akzept basiert auf den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Wechselgesetzes in Deutschland. Es handelt sich dabei um ein formalisiertes Geschäft mit klar definierten Regeln:

  • Formvoraussetzungen: Schriftliche Vereinbarung mit Angabe von Betrag, Fälligkeit und Ort der Zahlung.
  • Verbindlichkeit: Der Akzeptant verpflichtet sich zur Zahlung.
  • Klagemöglichkeiten: Bei Nichterfüllung kann der Gläubiger das Akzept einklagen.

Rechtssicher dokumentiert stellt ein Akzept ein wichtiges Instrument für den Forderungsausgleich dar – gerade für Unternehmen in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem breiten Mittelstandsnetzwerk.

Praktische Anwendung: So gleichen Sie Forderungen mit einem Akzept aus

Das Ausgleichen von Forderungen mittels Akzept läuft typischerweise in mehreren Schritten ab:

  1. Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner: Beide Parteien einigen sich auf den Einsatz eines Akzepts als Zahlungsmittel.
  2. Ausstellung des Wechsels: Der Schuldner erstellt einen Wechsel mit dem Vermerk „akzeptiert“.
  3. Eingang des Akzepts beim Gläubiger: Dieser nimmt das Zahlungsversprechen an und verbucht es als Forderungsausgleich.
  4. Zahlung zum Fälligkeitstermin: Der Schuldner zahlt zum vereinbarten Termin den Betrag.

Diese Vorgehensweise hilft vielen Unternehmen in Freudenberg und darüber hinaus, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Gerade vor dem Hintergrund von Inflation oder Lieferengpässen kann diese Art der Zahlungsabwicklung Brücken bauen.

Akzept und IFRS 9: Wie wirken sich Akzepte auf die Bilanzierung aus?

Zunehmend spielen internationale Rechnungslegungsstandards wie IFRS 9 eine Rolle beim Umgang mit Forderungen und deren Bewertung. Hier einige wichtige Aspekte:

  • Fortgeführte Anschaffungskosten: Ein akzeptiertes Zahlungsversprechen wird als finanzieller Vermögenswert erfasst.
  • Wertberichtigung von Forderungen: Risiken aus möglichen Zahlungsausfällen müssen bestimmt und bilanziell berücksichtigt werden.
  • Stage 1, 2, 3 Definition: Diese Klassifizierung beschreibt die Risikostufen bei Kreditforderungen – auch relevant für die Bewertung von Akzepten.
  • Hedge Accounting: In manchen Fällen können Absicherungsinstrumente eingesetzt werden, um Währungs- oder Zinsrisiken zu reduzieren.

Die Einbindung solcher Standards erhöht die Transparenz und sorgt für realistische Bewertungen – für Unternehmer in Deutschland ein wichtiger Schritt zur Solvenzprüfung und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Weitere Informationen zu IFRS 9 finden Sie hier.

Vorteile und Nachteile beim Ausgleich von Forderungen mit Akzept

Vorteile auf einen Blick:

  • Bessere Liquiditätssteuerung: Zahlungen können terminiert werden, was kurzfristige Engpässe verhindert.
  • Sicherheit für Gläubiger: Verbindlichkeit ist rechtlich bindend, wodurch Risiken minimiert werden.
  • Flexibilität: Besonders nützlich in unsicheren Zeiten oder bei längeren Lieferketten.

Nachteile sollten ebenfalls bedacht werden:

  • Zins- und Kursrisiken: Bei längeren Laufzeiten kann der tatsächliche Wert schwanken.
  • Buchhalterischer Aufwand: Die Bewertung nach IFRS 9 erfordert Fachwissen und sorgfältige Dokumentation.
  • Mögliche Verzögerung von Liquiditätszuflüssen: Im Gegensatz zur Barzahlung erfolgt die Geldzahlung erst später.

Lokale Perspektive: Bedeutung für Unternehmen in Freudenberg (Mecklenburg-Vorpommern)

Freudenberg ist Teil einer wirtschaftlich vielfältigen Region mit starken mittelständischen Strukturen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren vom Einsatz eines Akzepts als Zahlungsmittel. Lokale Arbeitgeberverbände berichten immer wieder, dass durch flexible Zahlungsmethoden Liquiditätsengpässe besser überbrückt werden können – besonders in Phasen erhöhter Inflation oder Marktunsicherheiten.

Zudem gewinnt die öffentliche Hand an Bedeutung als Partner im Geschäftsverkehr. Öffentliche Aufträge oder Förderprogramme verlangen zunehmend transparente Abwicklungsmethoden – hier bietet das Akzept eine einfache Alternative zum klassischen Rechnungsausgleich.

Zudem sind viele Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern gerade jetzt gefordert, ihre Kredite und Verbindlichkeiten sorgfältig zu managen – die Kombination aus regionalen Gegebenheiten und internationalen Rechnungslegungsstandards macht das Verständnis rund ums „Akzept for Value“ umso wichtiger.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Akzept for Value“

Kann jeder ein Akzept ausstellen?

Theoretisch ja – aber meist sind es Unternehmen oder Finanzinstitute, da das Instrument vor allem im Handels- und Finanzverkehr Verwendung findet. Privatpersonen nutzen es selten.

Wie unterscheidet sich ein Akzept vom normalen Wechsel?

Das Akzept ist die Annahmeerklärung eines Wechsels durch den Bezogenen. Der Wechsel allein ohne dieses „Ja“ hat noch keine verbindliche Wirkung. Vereinfacht gesagt: Mit dem Akzept wird der Wechsel wirksam gemacht.

Welche Risiken gibt es bei der Verwendung von Akzepten?

Zahlungsrisiken bestehen zwar grundsätzlich immer, doch durch klare gesetzliche Regelungen und Übertragungsmöglichkeiten lassen sich viele Risiken mindern. Wichtig ist die sorgfältige Bonitätsprüfung des Akzepteurs vor Ausstellung.

Wie werden Akzepte in der Buchhaltung erfasst?

Laut IFRS 9 gelten sie als finanzielle Vermögenswerte und müssen entsprechend bewertet werden. Dabei sind Wertberichtigungen je nach Ausfallrisiko vorzunehmen (Stage 1 bis Stage 3).

Schlussgedanken: Warum „Akzept for Value“ gerade jetzt relevant ist

Zahlungsverpflichtungen flexibel zu gestalten – das kennen viele Unternehmer gerade aus eigener Erfahrung als Herausforderung. Ein „Akzept for Value“ bietet Ihnen eine praktikable Möglichkeit für den Forderungsausgleich ohne sofortigen Liquiditätsabfluss. Gerade im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit seiner vielfältigen Wirtschaftsstruktur lassen sich dadurch stabile Geschäftsbeziehungen sichern und Zahlungsprozesse optimieren.

Dabei gilt: Wer die rechtlichen Grundlagen kennt und aktuelle Rechnungslegungsvorschriften beachtet, kann diese Methode wirkungsvoll nutzen und unnötigen Ärger vermeiden. Es lohnt sich also, „Akzept for Value“ näher ins Auge zu fassen – sei es als Unternehmer, öffentlicher Auftraggeber oder Rechnungswesen-Verantwortlicher in Freudenberg und Umgebung.

Detaillierte Erläuterungen zum Thema finden Sie auch im Lexikon der Wirtschaft der Bundeszentrale für politische Bildung.


Youtube Video


Videobeschreibung: Try Not To Laugh Challenge! 😂 Funniest Fails of the Week | 2023


Das Lexikon der Wirtschaft
Bildbeschreibung: Zwölf Kapitel geben einen Überblick über wichtige Begriffe der Wirtschaft von A wie Abbuchungsermächtigung bis Z wie Zyklische Werte. 2.750 Sachbegriffe werden kurz und verständlich erläutert.


Social Media Tags:    

  • #Bundesministerium
  • #Europäische
  • #Inflation
  • #Bund
  • #allgemeine
  • #Arbeit
  • #Kündigung
  • #Markt
  • #öffentliche
  • #Deutsche
  • #Arbeitgeberverbände
  • #Beschäftigung
  • #Arbeitslosengeld
  • #Güter
  • #deutscher


Inhaltsbezogene Links:    

  1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  2. Finanzverbindlichkeiten beim Unternehmenskauf
  3. IFRS 9
  4. Clearing • Definition - Gabler Wirtschaftslexikon
  5. IAS 39

   


Erstelle ähnliche Artikel:    


Folgende Fragen können wir dir beantworten:


Datum der Veröffentlichung:


Teile die Botschaft! Teile diesen Artikel in den sozialen Medien:    


Autor:    


Helfen Sie anderen, uns zu finden: Teilen Sie unseren Link!

Bitte verlinke uns: Jetzt verlinken


Melde dich zum kostenlosen ArtikelSchreiber Newsletter an!
Mehr Werbeumsätze pro Monat? Selbstständiges Business? Finanziell frei werden? Erfahre hier wie!

Mit deiner geschäftlichen Email Adresse anmelden und erfahren wie: