Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz baut diese Wechselmöglichkeiten aus: Unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die BA kann bereits während eines Studienaufenthalts oder eines Aufenthalts zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft angenommen werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz baut diese Wechselmöglichkeiten aus: Unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die BA kann bereits während eines Studienaufenthalts oder eines Aufenthalts zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft angenommen werden. Die Ausländerbehörde berät den Arbeitgeber unterstützt ihn das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.